Sind Sie dafür, dass die zukünftige Wasserversorgung der Gemeinde Böbrach aus rechtlich schützbaren eigenen Quellen und Brunnen sowie mit zusätzlichen Bezug von Trinkwasser vom Wasserzweckverband Bayerischer Wald (Waldwasser bzw. Fernwasser), als sogenanntes "zweites Standbein", dauerhaft gesichert wird?
Werden die bei Bürgerentscheid 1 (Ratsbegehren pro Mischwasserversorgung) und Bürgerentscheid 2 (Bürgerbegehren für die Betreibung der Wasserversorgung ausschließlich mit Eigenwasser) gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?
Stimmen
Anteil
Mischwasserversorgung (Eigenwasser sowie Wald- bzw. Fernwasser, als zweites Standbein